Allgemeine Geschäftsbedingungen
Industriepoint.com
I. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an.
Jeden abweichende Änderung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
Vom Käufer vorgegebene Liefertermine sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn dass eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung das vom Käufer verlangten Liefertermins durch den Verkäufer erfolgt ist.
II. Angebote, Lieferung, Bestellung und Auftragsbestätigung
I.
Unsere Angaben sind hinslichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind. Dasselbe gilt für von uns zugesicherte Eigenschaften der Liefergegenstände.
Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte, Farben und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
II.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung.
III.
An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich zurückzugeben.
IV.
Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelt auf den Besteller über.
V.
Bei Waren, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten:
- die niederspannunsseitige Installation,
- die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge,
- etwaige Leistungen anderer Gewerbe, wie z. B. Maurer-, Elektik-, Verputz-
oder Abdichtungsarbeiten
VI.
Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch unvorhergesehene Ereignisse, Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferern behindert, z. B. durch Betriebsstörungen, durch Energiemangel, durch Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Hindernisse zuzüglich einer weiteren angemessenen Frist. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriflich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
VII.
Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Absatz 6 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
VIII.
Von der Behinderung nach Ziffer 6 und der Unmöglichkeit nach Ziffer 7 werden wir den Besteller umgehend verständigen.
IX.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
X.
Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entsprechenden Schadens verpflichtet zu sein.
XI.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
XII.
Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und der Erteilung der Genehmigung der Behörden oder Dritter.
XIV.
Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10 % der Autragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder nur wesentlcih geringer ist.
XV.
Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
III. Preise
Die Berechnung erfolgt, sofern hierfür keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, zu dem Tag der Lieferung geltenden Nettopreis zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung die Kostenfaktoren - insbesondere die Preise für Roh- oder Hilfsstoffe - so können wir Anpassungen der Preise vornehmen.
Wir sind bei Anschlußaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden. Einigen wir uns nicht mit dem Besteller über die Preisanpassung, so hat sowohl der Besteller als auch wir das Recht zum Rücktritt von Vertrag unter Ausschuß weiterer Ansprüche.
IV. Zahlung
I.
Unsere Rechnungen sind, so weit nichts anderes vereinbart, rein netto innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
II.
Bei Zahlungsverzug des Betellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch die ortsüblichen Bankzinsen, zu berechnen, ferne sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
III.
Wir behalten uns vor, über die Hereingabe von Wechseln oder Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt.
IV.
Für den Fall, dass ein Wechsel oder ein Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder die Umstände beim Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung, auch wenn hierfür Wechsel oder Scheck gegeben sind, sofort fällig stellen.
V.
Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
VI.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Bestellers bestehen nicht, es sei denn, es hadelt sich um eine unbeschrittene und rechtskräftig gestellte Forderung, mit der aufgerechnet werden soll.
VII.
Sämtliche Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
VIII.
Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermines zu fordern und / oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten o. v. Vertrag zurückzutreten.
V. Eigentumsvorbehalt
I.
Die Ware bleibt unsere Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
II.
Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe das dem Besteller berechneten Verkauspreis einschließlich Umsatzsteuer zu. Der Besteller verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
III.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und zwar gegen sofortige Zahlung unter Eigentumsvorbehalt veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
IV.
Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkauspreis einschließlich Umsatzsteuer) einschließlich der entsprechenden Forderung aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab.
V.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die weiterveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
Für den Fall, dass die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer.
VI.
Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtferigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer ggf. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zugewähren.
VII.
Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zuzusenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
VIII.
Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20 %, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Besteller freigeben.
IX.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
X.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflicht bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.
VI. Lieferung und Abnahme
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Bestellers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen. Bei allen Lieferungen - auch wenn wir nach besonderer schriftlicher Vereinbarung die Versandkosten übernehmen - geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Werden Waren durch den Lieferanten montiert, werden diese beim Besteller bei Fertigstellung übergeben und sind von ihm zu diesem Zeitpunkt abzunehmen. Die Abnahme ist unseren Monteuren auf unserm Montagebogen schriftlich zu bestätigen. Bei der Abnahme sind erkennbare Mängel in den Montagebogen aufzunehmen. Gewährlseitungsansprüche für erkennbare Mängel bestehen nur, wenn diese Mängel im Montagebogen als gerügt aufgenommen werden. Sind etwa vorhandene Mängel aus dieser Weise im Montagebogen festgestellt, so kann der Besteller die Abnahme nur bei Vorhandensein wesentlicher Mängel verweigern. Die diesbezügliche Beweislast obliegt dem Besteller. Versand- und montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Fertigmeldung nicht abgerufen wrid, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig gilt die Ware als abgenommen und es erfolgt Rechnungstellung. Falls der Versand ohne Verschulden von uns unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Bestellter über. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nur auf dessen Kosten.
VII. Mängelrüge und Gewährleistung
I.
Die Verarbeitung und Benutzung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Bestellers.
Unsere gestalterische und anwendungstechnische Beratung ist - auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter - unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar sowie befreit den Besteller nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke und ob Rechte Dritter hierdurch tragiert werden.
II.
Der Besteller wir die Ware einer Eingangskontrole unterziehen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen der Waren am Bestimmungsort unter genauer Begründung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Beanstandungen berechtigen den Besteller nicht, die Annahme der Ware zu verweigern.
III.
Der Besteller hat bei berechtigten Beanstandungen nach unserer Wahl einen Anspruch auf kostenfreie Nachleiferung mangelfeier Ware, falls wir uns nicht mit einer Minderung des Kaufpreises (Herabsetzung der Vergütung) einverstanden erklären. Ist die Ersatzlieferung wieder fehlerhaft, dann kann Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlang werden. Verweigern wir Mängelbeseitigung oder geraten wir in Verzug, kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzten, nach deren ergebnislosem Ablauf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlandt werden kann. Hält der Besteller die Ware nicht vollständig zur Beseitigung bereit, so verliert er den eventuellen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Minderung. Wir werden nach Empfang einer Beanstandung auf eine sofortige Beseitigung der Mängel bedacht sein. Bevollmächtigte und Mitarbeiter unseres Hauses für diese Besichtigung sind nicht berechtigt, über etwaige Beanstandungen endgültige Entscheidungen zu treffen, die uns binden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die glieferte Ware verlängert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird, sowie uns auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht.
Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Besteller ab.
Falls durch unklare oder unvollständige Angabe (besonders bei eiligen Aufträgen) eine den Empfänger nicht befriedigende Lieferung erfolgt, ist der Besteller dafür verantwortlich.
Wegen mangelhafter Teillieferung kann nicht Ersatz der Gesamtlieferung oder der übrigen Teillieferungen gefordert werden. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht in angemessener Höhe erfüllt.
IV.
Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spät. 6 Monate nach Gefahrübergang auf den Besteller.
V.
Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Beweislast hierfür trägt im übrigen der Besteller.
VI.
Alle Empfehlungen, Hinweise oder Beratungen unseres Personals im Zusammenhang mit dem Verkauf unserer Produkte oder im Bezug auf das Produkt selbst erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen unter Ausschuß einer jeglichen Haftung mit Ausnahme einer Haftung für vorsätzliche Schädigung. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
VII.
Wir haften grundsätzlich nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden, insbesondere Schäden aus positiver Vertragsverletzung, sind von der Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für Verschulden bei Vertragsschluß, für die Verletzung von Nebenpflichten und unerlaubeter Handlung.
VIII.
Soweit Hinweise oder Ratschläge bezüglich der Verarbeitung oder Verwendbarkeit unserer Ware für bestimmte Zwecke durch unsere Mitarbeiter gegeben werden, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen; eine Gewährleistung übernehmen wir damit nicht. Angaben technischer Art gelten nicht als "zugesicherte Eigenschaft" im Rechtssinne.
IX.
Rücksendungen können nur nach voheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
VIII. Widerrufsrecht
Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware mit genauer Angabe des Mangels in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gemeldet werden, andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten und auch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Bei berechtigter Mängelrüge behalten wir uns die Entscheidung über Preisminderung oder kostenloser Ersatzlieferung gegen Warenrücksendung vor. Weitergehende Ansprüche, insbesondere alle Schadenersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, sind ausdrücklich ausgenommen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können. Zusatzbedingungen für Druckaufträge: An unseren Vorlagen, Zeichnungen, Werkzeugen u.ä. beanspruchen wir Eigentums und Urheberrecht, auch wenn sie gesondert berechnet werden. Vom Käufer genehmigte Andrucke sind für die endgültige Druckausführung allein maßgebend. Geringfügige Farbabweichungen können nicht beanstandet werden.
Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Industriepoint.com, 89619 Unterstadion.
IX. Haftung
für die Anwendung oder die Art der Verwendung eines unserer Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift oder Gebrauchsanweisungen noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden.
X. Urheberrechte
Der Besteller hat das Recht, die Logoentwicklung und Entwürfe zu nutzen und zu vervielfältigen, soweit er sie käuflich erwirbt. Ansonsten verbleiben die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte bei uns. Für Entwürfe des Bestellers übernehmen wir wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheber- und Warenzeichenrechten keinerlei Haftung.
XI. Schadensersatzansprüche
Jegliche Ansprüche des Betellers aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und erlaubter Handlung, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sein denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern von Personen - oder Sachschäden - an privat genutzen Gegenständen gehaftet wird.
Unsere Haftung beschränkt sich auf den für uns vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten. Sind beide Vertragspartner Vollkaufsleute, so ist ausschließlicher Gerichststand der Sitz des Lieferanten.
XIII. Wirksamkeit
Sollte einer dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wriksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Direkter Kontakt
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